Zuletzt aktualisiert: 17. September 2026 · Redaktion Seitensprung Österreich
Die meisten Beschwerden über Seitensprung-Portale handeln nicht von der Partnersuche. Sie
handeln vom Geld: von einem Abo, das sich von selbst verlängert hat, von einer Rechnung nach
einer angeblich kostenlosen Anmeldung, von einem Mahnschreiben Monate später. Diese Seite
erklärt, welche Rechte Sie in Österreich haben, wie Sie richtig kündigen und an wen Sie sich
wenden können.
Hinweis: Wir sind keine Rechtsberatung. Die folgenden Informationen stützen sich auf
öffentlich zugängliche Angaben österreichischer Verbraucherstellen. Bei einem konkreten
Streitfall wenden Sie sich an eine der unten genannten Stellen — die meisten helfen
kostenlos.
Der Satz, den kaum jemand kennt
Die Internet
Ombudsstelle, die offizielle österreichische Schlichtungsstelle für Online-Konflikte,
formuliert den Kern so: Anbieter von Online-Diensten müssen klar und deutlich auf die
Kosten und die Dauer eines Abo-Vertrags hinweisen — geschieht das nicht, besteht
meist keine Zahlungspflicht.
Das ist der wichtigste Satz dieser Seite. Eine Rechnung ist keine Schuld. Wenn die Kosten
bei der Anmeldung nicht unübersehbar waren, ist die Forderung angreifbar — und genau darauf
setzen unseriöse Anbieter: dass Sie zahlen, weil ein Schreiben amtlich aussieht, und weil das
Thema unangenehm ist. Bei einem Seitensprung-Portal kommt hinzu, dass viele Betroffene aus
Scham nicht nachfragen. Dieses Schweigen ist Teil des Geschäftsmodells.
Wie die Falle bei Dating-Portalen aussieht
Das Muster wiederholt sich, unabhängig vom Anbieter:
- „Kostenlos anmelden“ — gratis ist das Anlegen des Profils, kostenpflichtig
das Schreiben. Beides wird sprachlich vermischt. - Die Probephase, die zum Abo wird. Ein günstiger Einstiegspreis für wenige
Wochen, danach ein deutlich höherer Regeltarif, der sich automatisch verlängert. - Die Frist, die vor dem Ende des Zeitraums läuft. Wer erst am letzten Tag
kündigt, hat nach den Vertragsbedingungen oft schon den nächsten Zeitraum gebucht. - Die Kündigung, die nur auf einem Weg möglich ist — ein Formular, das schwer
zu finden ist, manchmal Schriftform. - Das Inkassoschreiben. Es kommt Wochen bis Monate später, oft mit Hinweis auf
Gericht oder Exekution. Ein Inkassobüro handelt im Auftrag und hat keine Befugnisse eines
Gerichtsvollziehers — die entstehen erst durch ein rechtskräftiges Urteil.
Ihre drei wichtigsten Rechte
- Rücktritt binnen 14 Tagen. Bei Verträgen, die im Fernabsatz geschlossen
werden, besteht grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. Haben
Sie ausdrücklich zugestimmt, dass die Leistung sofort beginnt, kann ein anteiliges Entgelt für
die tatsächliche Nutzung anfallen. Wurden Sie über das Rücktrittsrecht gar nicht informiert,
verlängert sich die Frist erheblich. - Klarheit über Preis und Laufzeit. Kosten und Vertragsdauer müssen vor dem
Abschluss eindeutig erkennbar sein — nicht in den AGB versteckt. - Kündigung und Löschung. Die Kündigung beendet den Vertrag, die Löschung
entfernt Ihre Daten. Das sind zwei verschiedene Vorgänge, und die Reihenfolge ist wichtig.
Richtig kündigen — Schritt für Schritt
- Zuerst die Vertragsbedingungen lesen, und zwar die Abschnitte zu Laufzeit,
Kündigungsfrist und Form. Notieren Sie sich das Datum, ab dem gekündigt werden muss. - Auf dem vorgesehenen Weg kündigen — Formular, E-Mail oder Brief. Ist nur ein
Formular vorgesehen, machen Sie zusätzlich einen Screenshot der Bestätigungsseite. - Beweise sichern. Screenshot mit Datum, Kopie der Nachricht, bei Briefen der
Aufgabeschein. Ohne Beleg steht im Streitfall Aussage gegen Aussage. - Schriftliche Bestätigung verlangen, mit dem Datum, bis zu dem der Vertrag
läuft. - Erst danach das Konto löschen. Die Löschung allein ist keine
Kündigung — das ist der teuerste Irrtum in diesem Bereich. - Den Kontoauszug prüfen, im Monat nach dem vereinbarten Vertragsende.
Sie haben schon eine Rechnung oder Mahnung erhalten
Ignorieren Sie das Schreiben nicht — aber zahlen Sie auch nicht reflexartig.
- Prüfen Sie, worauf sich die Forderung stützt: welcher Vertrag, welcher
Zeitraum, wann geschlossen, zu welchem angezeigten Preis. - Vergleichen Sie das mit Ihren eigenen Unterlagen — insbesondere mit dem
Datum Ihrer Kündigung. - Widersprechen Sie schriftlich, wenn die Forderung aus Ihrer Sicht
unberechtigt ist, und behalten Sie eine Kopie. Musterbriefe stellen österreichische
Verbraucherstellen kostenlos bereit. - Bei Kartenzahlung: sprechen Sie mit Ihrer Bank über eine Rückbuchung,
besonders wenn nach einer wirksamen Kündigung abgebucht wurde. Je früher, desto besser. - Holen Sie sich Unterstützung — kostenlos, siehe nächster Abschnitt.
Wo Sie in Österreich Hilfe bekommen
- Internet
Ombudsstelle — offizielle Schlichtungsstelle für Konflikte im Internet, mit einem
eigenen Bereich zu Abo-Fallen.
Beschwerde und Anfrage sind für Konsumentinnen und Konsumenten kostenlos. - Arbeiterkammer
— Konsumentenschutz mit Beratung und Musterbriefen. - konsumentenfragen.at
— Informationsportal des zuständigen Ministeriums. - Europäisches
Verbraucherzentrum Österreich — zuständig, wenn der Anbieter seinen Sitz in einem
anderen EU-Land hat. Das ist bei Dating-Portalen häufig der Fall. - WKO —
Informationen zu Abo-Fallen und Musterbriefen. - Verein für
Konsumenteninformation — Verbraucherrecht und aktuelle Warnungen.
Der Punkt zum ausländischen Firmensitz ist wichtiger, als er klingt: Steht im Impressum eine
Gesellschaft außerhalb Österreichs, ändert das nicht Ihre Rechte, aber den Weg, sie
durchzusetzen. Deshalb gehört das Impressum zu den Dingen, die man vor der Zahlung
liest — siehe woran man seriöse Portale erkennt.
Vorher prüfen statt nachher streiten
Alles oben Beschriebene lässt sich mit zehn Minuten vor der Zahlung vermeiden. Vier Fragen
genügen:
- Was kostet der Regeltarif nach der Einstiegsphase — nicht der Aktionspreis?
- Verlängert sich der Vertrag automatisch, und um welchen Zeitraum?
- Bis wann und in welcher Form muss gekündigt werden?
- Wer betreibt das Portal, und wo sitzt die Gesellschaft?
Findet man eine dieser Antworten nicht, ist das bereits die Antwort. Wir prüfen diese vier
Punkte bei jedem Portal, das wir beschreiben — nachzulesen in unserem
Vergleich der Portale. Wie wir dabei vorgehen und was
sich grundsätzlich nicht prüfen lässt, steht in unseren
redaktionellen Richtlinien.
Häufige Fragen
Reicht es, das Konto zu löschen, um zu kündigen?
Nein. Löschung und Kündigung sind zwei verschiedene Vorgänge. Kündigen Sie zuerst auf dem in
den Bedingungen vorgesehenen Weg, sichern Sie sich die Bestätigung, und löschen Sie das Konto
erst danach. Die umgekehrte Reihenfolge ist der häufigste Grund für spätere Forderungen.
Muss ich zahlen, wenn die Anmeldung als kostenlos beworben wurde?
Nach Darstellung der Internet Ombudsstelle müssen Kosten und Vertragsdauer klar und deutlich
angezeigt werden; andernfalls besteht meist keine Zahlungspflicht. Ob das im Einzelfall
zutrifft, hängt von der konkreten Gestaltung der Anmeldeseite ab — lassen Sie das kostenlos
prüfen, bevor Sie zahlen.
Was mache ich bei einem Inkassoschreiben?
Nicht ignorieren, aber auch nicht sofort zahlen. Prüfen Sie den Grund der Forderung,
widersprechen Sie schriftlich, wenn sie unberechtigt erscheint, und behalten Sie eine Kopie.
Ein Inkassobüro handelt im Auftrag eines Gläubigers; die Befugnisse eines Gerichtsvollziehers
entstehen erst nach einem rechtskräftigen Urteil.
Kann ich einen bereits abgebuchten Betrag zurückholen?
Bei Kartenzahlung ist eine Rückbuchung über die Bank möglich, vor allem wenn nach einer
wirksamen Kündigung abgebucht wurde. Handeln Sie rasch und legen Sie den Kündigungsnachweis
bei.
Der Anbieter sitzt im Ausland — bringt eine Beschwerde dann überhaupt etwas?
Ja. Bei Anbietern mit Sitz in einem anderen EU-Land ist das Europäische Verbraucherzentrum
Österreich zuständig und arbeitet mit den Stellen im jeweiligen Land zusammen. Ihre Rechte als
Konsumentin oder Konsument bleiben bestehen, nur der Weg ist länger.
Gilt das alles auch für Seitensprung-Portale?
Ja, ohne Ausnahme. Das Thema des Portals ändert nichts an den Konsumentenrechten. Die
Erfahrung zeigt allerdings, dass in diesem Bereich seltener nachgefragt wird — aus Scham. Die
Stellen, die Sie beraten, behandeln Ihre Anfrage vertraulich.
Diese Seite enthält keine Partnerlinks. Sie dient
der Orientierung bei Vertrags- und Zahlungsfragen. Wie wir arbeiten und womit wir Geld
verdienen, steht in unseren redaktionellen
Richtlinien.