Fremdgehen69 kündigen: Frist, Vorlage und Widerruf

Stand: 8. Oktober 2026 · Redaktion Seitensprung Österreich

Fremdgehen69 zu kündigen ist kein Hexenwerk, aber es hat zwei Stolperstellen, die in fast jeder Beschwerde vorkommen: Es gibt zwei Verträge, die getrennt beendet werden müssen, und die Kündigung braucht Benutzername und Registrierungs-E-Mail, sonst kann der Betreiber sie nicht zuordnen. Diese Seite fasst zusammen, was die Geschäftsbedingungen dazu sagen, gibt Ihnen eine Vorlage zum Kopieren und nennt die österreichischen Stellen, die helfen, wenn es hakt.

Grundlage sind die AGB, das Impressum und die Hilfe-Seite von Fremdgehen69, alle abgerufen am 8. Oktober 2026. Wir haben kein Konto bei Fremdgehen69 und haben die Kündigung nicht selbst durchgespielt.

Wer hinter Fremdgehen69 steht

Betreiber ist laut Impressum die Casual Networks B.V., Spikweien 25, 5943 AC Lomm, Niederlande (Registernummer 73864439, Registergericht Venlo). Das Unternehmen sitzt also nicht in Österreich, sondern in einem anderen EU-Land. Das ist wichtig für die Frage, wer Ihnen im Streitfall hilft; dazu weiter unten.

Und noch etwas steht gleich am Anfang der AGB: Die Profile auf dem Portal werden von Operatoren betrieben, «reale Treffen oder ähnliches sind nicht möglich». Die Startseite spricht von virtuellen Profilen, die von Menschen oder künstlicher Intelligenz moderiert werden. Wer kündigt, weil er das erst nachträglich gelesen hat, ist nicht allein. Was dieses Modell ausmacht, erklärt unsere Seite Coin-Falle beim Online-Dating.

Zwei Verträge, zwei Kündigungen

Die AGB unterscheiden ausdrücklich:

  • Der kostenlose Vertrag entsteht mit der Registrierung. Sie können ihn jederzeit kündigen; danach werden Profil und zugehörige Daten gelöscht, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht (Abschnitt V, Punkt 1).
  • Der kostenpflichtige Vertrag (Premium-Mitgliedschaft, Coins) ist ein eigenes Vertragsverhältnis. Er «muss gesondert hiervon beendet werden». Umgekehrt lässt die Kündigung der Premium-Mitgliedschaft den kostenlosen Vertrag unberührt (Abschnitt V, Punkt 2).

Praktisch heißt das: Wer nur das Profil löscht, hat das Abo nicht gekündigt. Wer nur das Abo kündigt, hat weiterhin ein Profil. Wer ganz aussteigen will, kündigt beides in derselben Nachricht.

Fristen: 10 Tage bis 4 Wochen

  • Premium-Mitgliedschaft: Die Kündigungsfrist beträgt laut AGB je nach gewählter Mitgliedschaft zwischen 10 Tagen und 4 Wochen. Welche für Sie gilt, steht im Bestellvorgang und in der Bestellbestätigung per E-Mail.
  • Laufzeit unter 30 Tagen: Kündigung bis einen Kalendertag vor Ablauf möglich.
  • Automatische Verlängerung: Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der kostenpflichtige Vertrag automatisch. Laut AGB werden Sie vor der Verlängerung per E-Mail darauf hingewiesen.
  • Sonderangebote können abweichende Fristen haben; maßgeblich ist dann die Bestellbestätigung.

Die sicherste Strategie ist deshalb dieselbe, die wir auf der Seite Seitensprung-Portal kündigen allgemein empfehlen: gleich nach dem Kauf auf Ende der Laufzeit kündigen und die Bestätigung aufbewahren.

Form: Textform, Benutzername, E-Mail

Die Kündigung des kostenpflichtigen Vertrags braucht laut AGB die Textform, eine E-Mail genügt. Damit sie zugeordnet werden kann, müssen Benutzername (Pseudonym) und die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse drinstehen. Der Betreiber bestätigt die Kündigung per E-Mail an diese Adresse.

Kontaktwege laut Hilfe-Seite und Impressum: E-Mail an support@fremdgehen69.com, Post an Casual Networks B.V., Spikweien 25, 5943 AC Lomm, Niederlande. Im Impressum steht außerdem eine Hotline mit niederländischer Nummer. Für die Kündigung selbst ist die E-Mail besser: Sie haben danach einen Beleg.

Sonderfall Handyrechnung: Wer per WAP-Billing, also über die Handyrechnung, bezahlt hat, kann den kostenpflichtigen Vertrag laut AGB nur über den jeweiligen Zahlungsanbieter beenden. Welcher das ist, wurde bei der Bestellung genannt oder ist beim Support zu erfragen.

Vorlage zum Kopieren

An: support@fremdgehen69.com
Betreff: Kündigung aller Verträge – Benutzername [IHR BENUTZERNAME]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich alle mit mir bestehenden Verträge über das Portal Fremdgehen69 zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
– den kostenpflichtigen Vertrag (Premium-Mitgliedschaft / Coins) und
– den kostenlosen Vertrag (Nutzerprofil).

Benutzername: [IHR BENUTZERNAME]
Bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse: [IHRE E-MAIL]

Ich widerrufe eine etwaige Zustimmung zum automatischen Nachkauf von Coins mit sofortiger Wirkung.
Bitte löschen Sie mein Profil und meine personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DSGVO, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
[NAME]

Senden Sie die E-Mail von der Adresse, mit der Sie registriert sind, und heben Sie die gesendete Nachricht auf.

Widerruf statt Kündigung: die ersten 14 Tage

Die AGB enthalten eine Widerrufsbelehrung: 14 Tage ab Vertragsabschluss, ohne Angabe von Gründen, per eindeutiger Erklärung oder über das Online-Formular «Vertrag widerrufen» auf der Website. Der Haken steht zwei Absätze weiter: Haben Sie verlangt, dass die Leistung schon während der Widerrufsfrist beginnt, müssen Sie laut AGB einen angemessenen Betrag für das bereits Erbrachte zahlen, «mindestens jedoch 30 EUR».

Ob ein solcher Mindestbetrag in Ihrem Fall zulässig ist, beurteilen wir nicht. Das ist genau die Art Frage, die die Internet Ombudsstelle kostenlos klärt.

Coins: was mit dem Guthaben passiert

Laut AGB behalten Coins ihre Gültigkeit, solange die Mitgliedschaft gültig ist. Wer kündigt, sollte das Guthaben also vorher kennen. Außerdem gibt es ein automatisches Nachkaufen per Opt-in: Ist es aktiv, wird bei aufgebrauchtem Guthaben während der Nutzung eine vorher gewählte Menge Coins nachgekauft. Deshalb steht der Widerruf dieser Zustimmung in der Vorlage oben.

Wenn es hakt: wer in Österreich hilft

  • Internet Ombudsstelle — schlichtet kostenlos Streit mit Online-Anbietern. Ihr Grundsatz zu Abo-Fallen: Anbieter müssen klar und deutlich auf Kosten und Dauer hinweisen, sonst besteht meist keine Zahlungspflicht (ombudsstelle.at).
  • Europäisches Verbraucherzentrum Österreich — zuständig, wenn das Unternehmen in einem anderen EU-Land sitzt, wie hier in den Niederlanden (europakonsument.at).
  • Ihre Bank oder Kartenfirma — bei Abbuchungen nach bestätigter Kündigung.

Laut Impressum ist der Betreiber weder verpflichtet noch bereit, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Eine Beschwerde lohnt sich trotzdem: Sie dokumentiert den Fall, und die Stellen beraten Sie zu den nächsten Schritten. Beide behandeln Anfragen vertraulich; dass es um ein Erotikportal geht, ist dort kein Thema.

Häufige Fragen

Wie kündige ich Fremdgehen69?
Per E-Mail an support@fremdgehen69.com oder per Brief an die Casual Networks B.V. in Lomm, mit Benutzername und Registrierungs-E-Mail. Kostenlosen und kostenpflichtigen Vertrag in derselben Nachricht kündigen.

Welche Kündigungsfrist hat Fremdgehen69?
Laut AGB je nach Mitgliedschaft 10 Tage bis 4 Wochen; bei Laufzeiten unter 30 Tagen bis einen Tag vor Ablauf. Die verbindliche Frist steht in Ihrer Bestellbestätigung.

Reicht es, das Profil zu löschen?
Nein. Der kostenpflichtige Vertrag muss laut AGB gesondert beendet werden.

Kann ich innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
Ja, laut Widerrufsbelehrung in den AGB. Haben Sie den sofortigen Beginn der Leistung verlangt, wird ein anteiliger Betrag fällig, laut AGB mindestens 30 Euro.

Was mache ich, wenn trotz Kündigung abgebucht wird?
Kündigungsbestätigung und Kontoauszug sichern, den Support anschreiben, dann die Internet Ombudsstelle oder das Europäische Verbraucherzentrum einschalten und die Bank informieren.

Diese Seite enthält keine Partnerlinks: Wer kündigen will, braucht keine Werbung. Wie wir arbeiten und womit wir an anderer Stelle Geld verdienen, steht in unseren redaktionellen Richtlinien.

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