Eine Affäre beenden: klar, fair und ohne digitale Spuren

Kurz gesagt: Eine Affäre beenden Sie in zwei Schritten. Der erste ist das Gespräch: einmal, eindeutig, ohne Hintertür. Der zweite wird fast immer vergessen: die Spuren, die die Affäre auf Ihren Geräten, in Ihren Konten und auf Ihrem Kontoauszug hinterlassen hat. Diese Seite behandelt beides, mit dem Schwerpunkt auf dem zweiten, und sagt Ihnen auch, wo Sie sich in Österreich Hilfe holen, wenn die andere Person das Ende nicht akzeptiert.

Stand: 11. Oktober 2026. Rechtsgrundlagen im RIS und in der Datenschutz-Grundverordnung an diesem Tag geprüft. Eine Paar- oder Lebensberatung ersetzt diese Seite nicht.

Das Gespräch: persönlich, schriftlich oder am Telefon?

Ob Sie eine Affäre im Gespräch, am Telefon oder per Nachricht beenden, ist zuerst eine Frage des Respekts und der Situation, und dafür gibt es keine allgemeingültige Regel. Eine Frage lässt sich aber nüchtern beantworten: Was bleibt danach übrig?

Weg Was danach existiert Worauf Sie achten sollten
Persönliches Treffen Kein Text, aber ein letzter gemeinsamer Termin an einem Ort Ein neutraler, öffentlicher Ort; nicht bei Ihnen oder bei der anderen Person zu Hause
Telefonat Ein Eintrag in der Anrufliste und gegebenenfalls in der Rechnung Ein Anruf kann ohne Ihr Wissen aufgezeichnet werden; sagen Sie nichts, was Sie nicht auch schriftlich sagen würden
Nachricht (WhatsApp, SMS, E-Mail) Ein dauerhaftes Dokument auf mindestens zwei Geräten Schreiben Sie so, als würde ein Dritter mitlesen: kurz, ohne Details, ohne Namen anderer

Wenn Sie schreiben, hilft eine klare Struktur: was Sie entschieden haben, dass es endgültig ist, und was Sie von der anderen Person erbitten. Ein Beispiel:

„Ich habe entschieden, unsere Verbindung zu beenden. Das ist endgültig, und ich werde mich nicht mehr melden. Ich danke dir für die Zeit. Bitte lösche unsere Nachrichten und die Fotos von mir, so wie ich es auch tue.“

Was diese Nachricht bewusst nicht enthält: Gründe, die eine Diskussion eröffnen, Angaben über Ihre Ehe oder Partnerschaft, ein „vielleicht später“. Jede dieser Zutaten verlängert, was Sie beenden wollen.

Die digitalen Spuren: eine Checkliste

Eine Affäre findet heute zu einem großen Teil auf dem Telefon statt. Was gelöscht werden soll, liegt deshalb selten nur an einer Stelle. Gehen Sie die folgenden Orte der Reihe nach durch:

Messenger

  • Den Chatverlauf löschen, nicht nur archivieren. Ein archivierter Chat ist ausgeblendet, aber vorhanden.
  • Bilder, Sprachnachrichten und Videos, die der Messenger automatisch in der Galerie gespeichert hat, gesondert löschen.
  • Prüfen, ob der Messenger Sicherungen in einer Cloud anlegt. Ein gelöschter Chat kann in einem älteren Backup weiter existieren, bis dieses überschrieben ist.
  • Den Kontakt aus dem Adressbuch entfernen, wenn er unter einem Decknamen gespeichert war.

Fotos und Cloud

  • Fotos löschen und anschließend den Ordner „Zuletzt gelöscht“ oder den Papierkorb leeren; viele Systeme heben gelöschte Bilder dort noch eine Zeit lang auf.
  • Geteilte Alben und automatische Synchronisierung mit anderen Geräten prüfen, etwa einem Tablet, das auch andere in der Familie nutzen.

Portale und Apps

  • Erst das kostenpflichtige Abo kündigen, dann das Konto löschen. Eine Löschung beendet ein laufendes Abo nicht zwangsläufig. Den Ablauf in Österreich, mit Fristen und Rücktrittsrecht, beschreibt unsere Seite Seitensprung-Portal kündigen; für Fremdgehen69 gibt es eine eigene Anleitung mit Vorlage.
  • Restliches Guthaben (Coins, Credits) vorher aufbrauchen oder abschreiben. Bei vielen Anbietern verfällt es mit dem Konto.
  • Die App vom Telefon entfernen und im App-Store unter „Abonnements“ prüfen, ob dort noch etwas läuft.

E-Mail, Browser, Zahlungen

  • Die eigens angelegte E-Mail-Adresse erst löschen, wenn alle Kündigungs- und Löschbestätigungen eingetroffen sind. Ohne sie können Sie keine Bestätigung mehr empfangen und keine Erstattung nachweisen.
  • Gespeicherte Passwörter und Autovervollständigung im Browser entfernen.
  • Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnung der nächsten Monate kontrollieren. Eine Verlängerung, die Sie übersehen, taucht genau dort auf.

Eine Grenze: Läuft bereits ein Scheidungs- oder anderes Gerichtsverfahren, sprechen Sie mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt, bevor Sie etwas löschen.

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Ihr Recht auf Löschung beim Portal

Gegenüber einem Portal haben Sie ein durchsetzbares Recht. Nach Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung können Sie verlangen, dass Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, etwa wenn sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr notwendig sind oder Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Schreiben Sie dazu an die im Impressum oder in der Datenschutzerklärung genannte Adresse und heben Sie die Bestätigung auf.

Weigert sich der Anbieter oder taucht Ihr Profil später wieder auf, ist die Österreichische Datenschutzbehörde zuständig. Bei Streit um Abo, Abbuchung oder Kündigung helfen die Internet Ombudsstelle und die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte.

Was die andere Person von Ihnen hat

Schwieriger ist, was auf dem Telefon der anderen Person liegt: Ihre Nachrichten, vielleicht Fotos. Hier hilft die Datenschutz-Grundverordnung in der Regel nicht weiter. Sie gilt nach Artikel 2 Absatz 2 nicht für die Verarbeitung durch natürliche Personen „zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“. Sie können um Löschung bitten, wie in der Beispielnachricht oben. Erzwingen können Sie sie gegenüber einer Privatperson auf diesem Weg kaum.

Anders sieht es aus, sobald jemand Ihre Bilder oder Ihr Privatleben öffentlich macht oder damit droht:

  • Bildnisse dürfen nach § 78 Urheberrechtsgesetz nicht verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzt werden (Recht am eigenen Bild). Die Internet Ombudsstelle bietet zum Thema „Mein Bild im Netz“ eigene Hilfe an.
  • Wer Tatsachen oder Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich ohne Zustimmung für eine größere Zahl von Menschen über längere Zeit wahrnehmbar macht, kann sich nach § 107c StGB strafbar machen.
  • Für intime Bilder gibt es zusätzlich das kostenlose Werkzeug StopNCII.org: Es erzeugt auf Ihrem eigenen Gerät einen digitalen Fingerabdruck der Bilder und gibt nur diesen an teilnehmende Plattformen weiter, damit sie Kopien erkennen und entfernen können. Die Bilder selbst verlassen Ihr Gerät dabei laut Anbieter nicht.

Zahlen Sie bei einer Drohung nicht, sichern Sie die Nachrichten mit Bildschirmfotos und wenden Sie sich an die Polizei.

Wenn die andere Person nicht loslässt

Nicht jedes Ende wird akzeptiert. Einzelne Nachrichten nach einer Trennung sind normal. Wiederholte Kontaktversuche über längere Zeit, Auftauchen in Ihrer Nähe oder Kontaktaufnahme über Dritte sind es nicht. Das Strafgesetzbuch nennt solches Verhalten in § 107a StGB (beharrliche Verfolgung) ausdrücklich, wenn es geeignet ist, Sie in Ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen.

Praktisch heißt das: nicht mehr antworten, auch nicht „ein letztes Mal“; den Kontakt blockieren, nachdem Sie die bisherigen Nachrichten gesichert haben; und Vorfälle mit Datum notieren. Diese Aufzeichnungen brauchen Sie, wenn Sie Anzeige erstatten.

Danach

Das Ende einer Affäre ist auch ein guter Zeitpunkt, die eigene digitale Grundordnung zu prüfen: Wer kennt den Code Ihres Telefons, welche Geräte sind mit welchen Konten verbunden, welche Benachrichtigungen erscheinen auf dem Sperrbildschirm. Was wir dazu für die Zeit während einer Affäre empfehlen, steht auf unserer Seite Diskretion & Sicherheit. Und falls Sie sich irgendwann wieder auf die Suche machen, finden Sie die Grundlagen unter Eine Affäre finden.

Wenn die Situation Sie oder Ihre Ehe stärker belastet, als Sie allein tragen möchten: Die Familienberatungsstellen in ganz Österreich beraten laut familienberatung.gv.at kostenlos, vertraulich und anonym.

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